Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Präambel

Für die Regelung der Vertragsbeziehung zwischen der Diana Keck & Sebastian Keck, Bags & Bells Fitness GbR (im Folgenden „Unternehmen“ genannt), und dem Fitnessstudiomitglied (im Folgenden „Mitglied“ genannt) zur Nutzung des Fitnessstudios gelten ausschließlich die nachfolgend aufgeführten Vertragsbedingungen.

1. Vertragsgegenstand

1.1 Nutzung des Fitnessstudios

Vertragsgegenstand ist die Nutzung des Fitnessstudios sowie die Teilnahme an Trainings- und Workout-Einheiten im Rahmen der ausgewiesenen Öffnungszeiten. Das Mitglied hat Zugang zu den Einrichtungen und Dienstleistungen des Studios gemäß den Bedingungen dieses Vertrages.

1.2 Inhalt und Umfang des Trainings

Inhalt und Umfang des Trainings werden vom Unternehmen sowie dessen Beauftragten festgelegt. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, Änderungen im Trainingsangebot vorzunehmen, um den aktuellen sportwissenschaftlichen Erkenntnissen und den Bedürfnissen der Mitglieder gerecht zu werden.

1.3 Gesundheitliche Voraussetzungen

Das Mitglied sichert zu, dass keine gesundheitlichen Bedenken gegen eine Teilnahme am Training bestehen. Insbesondere erklärt das Mitglied, uneingeschränkt sporttauglich zu sein. Im Zweifelsfall wird das Mitglied vor Trainingsaufnahme einen Arzt konsultieren und auf Anfrage ein ärztliches Attest vorlegen.

1.4 Information über gesundheitliche Einschränkungen

Das Mitglied informiert das Unternehmen vor Beginn des Trainings über bestehende gesundheitliche Einschränkungen oder Erkrankungen und meldet Verletzungen, die während des Aufenthalts im Fitnessstudio auftreten. Das Unternehmen ist berechtigt, auf Grundlage dieser Informationen spezielle Trainingsanweisungen zu erteilen oder die Teilnahme am Training auszusetzen.

1.5 Sorgfaltspflichten des Mitglieds

Das Mitglied verpflichtet sich, die Trainingsflächen und Fitnessstudioausrüstung pfleglich zu behandeln und etwaige Schäden unverzüglich dem Unternehmen oder den Beauftragten zu melden. Für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden haftet das Mitglied.

2. Haftungsausschluss

2.1 Eigenverschulden des Mitglieds

Das Unternehmen sowie die Übungsleiter und Gasttrainer haften nicht für Schäden oder Verletzungen, die durch Eigenverschulden des Mitglieds verursacht werden. Eigenverschulden liegt vor, wenn das Mitglied gegen die Trainingsanweisungen verstößt oder sich fahrlässig verhält.

2.2 Sportspezifische Unfälle

Das Unternehmen sowie die Übungsleiter und Gasttrainer übernehmen keine Haftung für sportspezifische Unfälle, es sei denn, diese beruhen auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung. Sportspezifische Unfälle sind solche, die typischerweise beim Training auftreten können.

2.3 Mitgebrachte Wertgegenstände

Für Schäden an mitgebrachten Wertgegenständen, Trainingsgeräten oder Kleidung übernimmt das Unternehmen keine Haftung. Es wird empfohlen, Wertgegenstände zu Hause zu lassen oder in den dafür vorgesehenen Schließfächern zu verwahren. Das Unternehmen haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung von Wertgegenständen, die nicht ordnungsgemäß verwahrt wurden.

2.4 Unbeschränkte Haftung

Die Haftung des Unternehmens, ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und die Haftung wegen arglistig verschwiegenen Mängeln oder der Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie wird durch diese AGB nicht beschränkt.

2.5 Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit

Die Haftung des Unternehmens für Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung des Unternehmens, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, wird durch diese AGB nicht beschränkt.

2.6 Verletzung wesentlicher Vertragspflichten

Liegt keiner der vorgenannten Fälle vor, ist die Haftung des Unternehmens für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung sind und deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung das Mitglied vertraut und vertrauen darf, begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

3. Aufschiebende Bedingung bei Vertragsabschluss während behördlich angeordneter Schließung

3.1 Aufschiebende Bedingung

Verträge, die während der vorübergehenden Schließung des Studios aufgrund behördlicher Anordnung oder gesetzlicher Vorschriften (z. B. aufgrund der Corona-Pandemie) geschlossen werden, stehen unter der aufschiebenden Bedingung des Wegfalls des behördlichen oder gesetzlichen Öffnungsverbots für das Studio. Dies gilt für sämtliche Vertragsverhältnisse, die während der behördlich angeordneten Schließung eingegangen werden.

3.2 Eintritt der Bedingung und Beginn der Leistungspflichten

Die gegenseitigen vertraglichen Leistungspflichten des Unternehmens und des jeweiligen Mitglieds werden erst mit Eintritt der Bedingung wirksam. Insbesondere ist das Mitglied vor Eintritt der Bedingung nicht zur Zahlung der Beiträge und das Unternehmen nicht zur Bereitstellung des Studios verpflichtet. Die Vertragslaufzeit beginnt jedoch bereits zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Bei Eintritt der Bedingung werden die beiderseitigen Pflichten sofort wirksam, und die Mitgliedsbeiträge sind ab diesem Zeitpunkt zu entrichten.

3.3 Information über den Eintritt der Bedingung

Das Unternehmen wird das Mitglied unverzüglich über den Eintritt der Bedingung und die Wiedereröffnung des Studios informieren. Die Information erfolgt entweder schriftlich per Post oder elektronisch per E-Mail an die vom Mitglied angegebene Adresse.

4. Jugendliche und nicht voll Geschäftsfähige

Vertragsabschluss für Minderjährige

Mitglieder, die das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, sowie Mitglieder, die das 18. Lebensjahr erreicht haben, aber nicht voll geschäftsfähig sind, können keinen Vertrag abschließen. Ein Vertrag kann von diesen Mitgliedern nur im Studio mit schriftlicher Zustimmung der gesetzlichen Vertreter geschlossen werden. Das Mindestalter beträgt 16 Jahre.

5. Haftungsausschluss für die Mitnahme von Kindern

5.1 Mitnahme von Kindern

a) Kindern unter 14 Jahren ist der Zutritt zu den Trainingsbereichen des Fitnessstudios grundsätzlich untersagt, es sei denn, sie befinden sich in Begleitung eines Erwachsenen und unter ständiger Aufsicht.

b) Der Aufenthalt von Kindern in den Trainingsbereichen ist nur in dafür vorgesehenen und gekennzeichneten Bereichen gestattet.

5.2 Aufsichtspflicht und Haftung der Eltern

a) Eltern oder Erziehungsberechtigte tragen die volle Verantwortung und Aufsichtspflicht für ihre Kinder während des gesamten Aufenthalts im Fitnessstudio.

b) Eltern oder Erziehungsberechtigte haften für alle Schäden, die durch ihr Kind verursacht werden, sei es an Einrichtungen des Fitnessstudios, anderen Mitgliedern oder an Dritten. Dies umfasst sowohl Personen- als auch Sachschäden.

5.3. Haftungsausschluss des Fitnessstudios

a) Das Fitnessstudio übernimmt keine Haftung für Verletzungen, Unfälle oder Schäden, die Kindern während ihres Aufenthalts im Fitnessstudio entstehen, außer in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit durch das Fitnessstudio oder dessen Mitarbeiter.

b) Eltern oder Erziehungsberechtigte erklären sich damit einverstanden, dass sie das Fitnessstudio und dessen Mitarbeiter von jeglichen Ansprüchen freistellen, die aus der Mitnahme ihrer Kinder resultieren.

6. Mitgliedsbeiträge und Zahlungsbedingungen

6.1 Fälligkeit der Mitgliedsbeiträge

Der monatliche Mitgliedsbeitrag ist bis zum Ende der Vertragslaufzeit regelmäßig zu zahlen, auch wenn das Mitglied das Training nicht in Anspruch nimmt.

6.2 Zahlungsmodalitäten

Die Beiträge werden zum Ersten des Monats im Voraus fällig und werden durch Lastschriftverfahren oder Kartenzahlung (EC, Debit, Kreditkarte etc.) eingezogen.

6.3 Mahngebühren

Für jede Mahnung wird eine Gebühr von 5,00 € erhoben.

6.4 Kündigung bei Zahlungsverzug

Bei Zahlungsverzug von mehr als zwei Monatsbeiträgen kann das Unternehmen den Vertrag fristlos kündigen und die bis Vertragsende anfallenden Beiträge einfordern.

6.5 Außerordentliche Kündigung

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichhgem Grund bleibt unberührt. Dies gilt insbesondere auch bei dauerhai anhaltender Erkrankung, die die Erfüllung der vertraglichen Pflichten erheblich beeinträchhgt. In einem solchen Fall muss die außerordentliche Kündigung schriilich erfolgen und durch ein ärztliches Akest bestähgt werden.

7. Nutzungsregeln und Verhaltenskodex

7.1 Einhaltung der Hausordnung

Das Mitglied verpflichtet sich, die Hausordnung und die Anweisungen des Personals zu befolgen.

7.2 Sportbekleidung

Auf der Trainingsfläche ist das Tragen geeigneter Sportbekleidung und sauberer Sportschuhe Pflicht.

7.3 Rücksichtnahme und Reinigung

Das Mitglied hat auf andere Mitglieder Rücksicht zu nehmen und die Geräte nach Gebrauch  ordentlich zu hinterlassen.

7.4 Verzehr von Speisen

Der Verzehr von Speisen ist in den Trainingsbereichen untersagt. Es dürfen nur verschließbare Trinkgefäße verwendet werden.

8. Nutzung von Spinden

Das Unternehmen stellt dem Mitglied im Rahmen der Verfügbarkeit verschließbare Spinde zur Nutzung während der Anwesenheit im Studio zur Verfügung. Eine Nutzung der Spinde außerhalb der Anwesenheitszeiten ist nicht erlaubt. Bei einer Nutzung außerhalb der Anwesenheitszeiten ist das Unternehmen berechtigt, die Spinde zu öffnen und zu leeren.

9. E-Mail-Adresse / Änderung von Mitgliedsdaten

Das Mitglied teilt dem Unternehmen bei Vertragsabschluss eine aktuelle, gültige E-Mail- Adresse mit, über welche die Kommunikation mit dem Mitglied erfolgen kann. Das Mitglied erklärt sich damit einverstanden, dass rechtlich erhebliche Erklärungen des Unternehmens (z. B. Mahnungen, Rechnungen, Informationen zu Studioschließungen) entweder schriftlich per Post an die vom Mitglied angegebene Anschrift oder elektronisch per E-Mail an die vom Mitglied angegebene E-Mail-Adresse gesendet werden können.

10.2 Änderungen von Mitgliedsdaten

Bei Änderungen der Mitgliedsdaten, insbesondere Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Bankverbindung, teilt das Mitglied dem Unternehmen die geänderten Daten unverzüglich mit.

11. Vertragslaufzeit und Kündigung

11.1 Grundlaufzeit der Mitgliedschaft

Die Grundlaufzeit der Mitgliedschaft beträgt zwölf Monate. Nach Ablauf der Grundlaufzeit verlängert sich die Mitgliedschaft automatisch jeweils um einen Monat, sofern sie nicht zuvor gekündigt wird.

11.2 Verlängerung der Mitgliedschaft

Nach Ablauf der Grundlaufzeit verlängert sich die Mitgliedschaft auf unbestimmte Zeit, wenn sie nicht von einer der Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt wird.

11.3 Kündigungsform

Die automatisch verlängerte Mitgliedschaft können beide Parteien jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen. Eine Kündigung bedarf der Schriftform und muss per Post erfolgen. Der Zugang der Kündigung beim Empfänger ist entscheidend für die Einhaltung der Kündigungsfrist.

11.4 Kündigung bei Wohnortwechsel

Jedes Mitglied kann bei einem Wohnortwechsel gegen Vorlage einer Anmeldebestätigung mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats die Mitgliedschaft kündigen, wenn innerhalb eines Umkreises von 50 km (Fahrtstrecke) zum neuen Wohnort des Mitglieds kein Sportstudio liegt.

11.5 Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund

Beide Parteien können die Mitgliedschaft aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn das Verhalten einer Partei das Vertrauensverhältnis erheblich beeinträchhgt oder die Fortsetzung der Mitgliedschaft unzumutbar macht. Ein grober Verstoß gegen die Hausordnung oder die Einnahme unerlaubter Substanzen (gemäß aktueller NADA-Verbotsliste) berechtigt das Unternehmen zur fristlosen Kündigung der Mitgliedschaft.

12. Ruhen der Mitgliedschaft und Befreiung von der Pflicht zur Zahlung des Mitgliedsbeitrags

12.1 Ruhen der Mitgliedschaft

Das Mitglied hat die Möglichkeit, seine Mitgliedschaft ruhen zu lassen. Die Ruhezeit darf im ersten Vertragsjahr höchstens drei Monate betragen und ist nur für volle Kalendermonate möglich. Ab dem zweiten Vertragsjahr stehen dem Mitglied pro Kalenderjahr höchstens sechs Monate Ruhezeit zu; auch diese ist nur für volle Kalendermonate möglich. Für die Dauer des Ruhens ist das Mitglied von der Zahlung des Monatsbeitrags befreit. Die Ruhezeit muss spätestens 15 Tage vor Beginn des ersten Ruhemonats schriftlich per Post beantragt werden. Die Mitgliedschaft verlängert sich stets um den Zeitraum des Ruhens der Mitgliedschaft.

12.2 Ruhen bei Krankheit

Ist das Mitglied länger als zwei Monate aufgrund von Krankheit gehindert, das Studio zu nutzen, ist es ab dem Zeitpunkt der Vorlage einer geeigneten Bescheinigung über den Grund seiner Hinderung für die weitere Dauer seiner Hinderung von der Pflicht zur Zahlung des Mitgliedsbeitrags befreit. Die Mitgliedschaft verlängert sich im ersten Vertragsjahr um den Zeitraum der Befreiung von der Pflicht zur Zahlung des Mitgliedsbeitrags, jedoch maximal um ein Jahr. Dieses Recht, die Mitgliedschaft ruhen zu lassen, lässt das Recht des Mitglieds zur außerordentlichen Kündigung seines Vertrages unberührt.

13. Schriftform und Vertragsänderungen

13.1 Schriftformklausel

Die Aufhebung, Änderung und Ergänzung dieses Vertrages bedürfen der Schriftform und müssen von beiden Vertragsparteien unterzeichnet werden.

13.2 Mündliche Vereinbarungen

Mündliche Vereinbarungen, auch eine mündliche Vereinbarung über die Aufhebung der Schriftform, sind nicht getroffen und sind somit nichtig.

13.3 Salvatorische Klausel

Sollte eine der Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. In einem solchen Fall ist der Vertrag nach dem Sinn und Zweck unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen auszulegen.

13.4 Vertragsausfertigungen

Der Vertrag wird in zwei Ausfertigungen erstellt und von beiden Parteien unterschrieben. Das Mitglied hat eine Ausfertigung per E-Mail oder in ausgedruckter Form erhalten.